rené reisen - Tagesfahrten 2026
Tagesfahrten - Bedingungen 3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit RR, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird. 3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von RR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt. 3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben. 3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leis- tungen gilt: a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt. b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit RR. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist. c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leis- tungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und RR vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen. d) Im Falle einer solchen Kündigung durch RR bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Erstattung von Kosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind. 4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten 4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Reiseleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein. 4.2. Der Fahrpreis ist bei laut Angabe auf der Buchungsbestätigung zu bezah- len. 4.3. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- lungsfälligkeiten, obwohl RR zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist RR berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten 4.4. Ohne vollständige Bezahlung des Reiseleistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. 5. Preisanpassungen 5.1. Es gelten die zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und RR vereinbar- ten Preise. 5.2. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist RR nach Ver- tragsabschluss berechtigt, eine Preisanpassung nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verlangen: a) Eine Preisanpassung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn mehr als 4 Monate liegen. b) Zum Leistungszeitpunkt erhöht oder ermäßigt sich der vereinbarte Leis- tungspreis nach Maßgabe des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bun- desamts für Deutschland (2020 = 100). c) RR wird die Preisanpassung in Textform klar und verständlich mit einem Vorlauf von nicht später als 20 Tagen vor dem jeweiligen Leistungsbeginn unter Zugrundelegung der prozentualen Veränderungen des Indexstandes gegenüber dem Kunden geltend machen.
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