rené reisen - Tagesfahrten 2026

Tagesfahrten - Bedingungen 8. Kündigung bzw. Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber; Nichtinanspruchnahme von Leistungen 8.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit RR nach Ver- tragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen bzw. den Rücktritt erklären. Die Kündigung bzw. der Rücktritt bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung bzw. ein Rücktritt in Textform wird jedoch dringend empfohlen. 8.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens RR ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. € 15,- berechnet, welches auch entsprechende Ansprüche von RR im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit RR abgilt. 8.3. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die am Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt sowie bei Nichterscheinen zur Fahrt bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle Fahrpreis zu entrichten. RR hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die RR durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von RR an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann. 8.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RR nachzuweisen, dass RR überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Vergütungsanspruch entstanden ist, als die geforderten Stornokosten. 8.5. RR behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere, konk- ret berechnete Vergütung zu fordern, soweit RR nachweist, dass RR wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit einzelne Leis- tungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht RR einen solchen Anspruch geltend, so ist RR verpflich- tet, die geforderte Vergütung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 8.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von RR sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungs- ansprüche unberührt. 9. Haftung von RR; Versicherungen 9.1. Eine Haftung von RR für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Errei- chung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von RR oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von RR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 9.2. RR haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die an- lässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von RR ursächlich oder mitursäch- lich war. 9.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrück- lich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Ab-schluss einer Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 10.1. RR kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 10.2. Kündigt RR, so behält RR den Anspruch auf den Leistungspreis; RR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile

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