rené reisen - Tagesfahrten 2026
Tagesfahrten - Bedingungen anrechnen lassen, die RR aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. 11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen 11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RR für Tagesfahrten geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die von RR als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt. 11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch und per Email entgegengenommen. 11.3. RR und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevoll- mächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden. 11.4. RR haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von RR – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppen- verantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von RR angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppen- verantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit RR vertraglich vereinbarten Start- und Endpunkt der Tagesfahrt, nicht im Leistungsumfang von RR enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen, Verpflegung usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von RR vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten. 11.5. RR haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauf- traggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistun- gen, welche nicht mit RR abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. 11.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für RR Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens RR anzuerkennen. 12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch RR und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Aufla-gen erbracht werden. 12.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelun- gen oder -beschränkungen von RR und den Leistungserbringern bei der Inan- spruchnahme von Reiseleistungen zu beachten. 12.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von RR vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Tagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger Rücktritt ist von RR mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären. 12.4. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungs- rechte des Kunden unberührt.
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